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STAND: 30.04.2020 Bund und Länder haben beschlossen, dass Übernachtungen in Deutschland nur bei notwendigen und "ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken" durchgeführt werden sollen. In Bundesländern mit Ausgangsbeschränkung liegt für Freizeit-Ausflüge mit dem Wohnmobil kein "triftiger Grund" vor, sie sollten daher unterlassen werden. |
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